"Berechnungsverfahren für die Sammelquote von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff

Die EU-Einwegplastikrichtlinie sieht Mindestquoten für die Getrenntsammlung von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff von 77 Gewichtsprozent ab 2025 und von 90 Gewichtsprozent ab 2029 vor. Wie diese Quoten berechnet werden, wird ein Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission regeln, dem Vertreter der Mitgliedstaaten im Juli mit qualifizierter Mehrheit zustimmten. Die EU-Kommission kann damit den Beschluss endgültig annehmen."

 

Diese Ausnahme wurde von www.euwid-recycling.de übernommen.